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Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Lindenstraße"

Bild: Flächennutzungsplan

Der Entwurf des Planes in Textform und die dazugehörige Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit vom 19.11.2012 bis einschließlich 21.12.2012 während der Dienstsprechstunden im Fachbereich 4 - Stadtentwicklung/Planung, Zimmer 1.308 des Rathauses, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten

Auf der Homepage sind die entsprechenden Unterlagen zur Aufhebung des BP Nr. 55 ebenfalls über folgende Links zu erreichen:

Bebauungsplan Nr. 55 "Lindenstraße"

Äußerungen zu den Planentwürfen und Plänen können während der oben genannten Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.