Buergerservice

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Verkehrslenkung und -regelung

Beschreibung

Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum

Erteilung von Ausnahmen nach § 46 (1) Ziff. 11 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)

Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden. Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 46 (1) Ziff. 11 StVO (s.o.) ist die Angabe des amtlichen Kennzeichens erforderlich.