Beschreibung
Zuständig für die Antragsannahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen, Mietzuschussanträgen und Lastenzuschussanträgen ist die Wohngeldstelle.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem
Wohngeldproberechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen im Internetangebot des Ministeriums ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene
Antragsvordrucke sowie weitere
Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.