Beschreibung
Die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick hat keine eigene Zuständigkeit. Zuständig für Oer-Erkenschwick ist die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen. Ihre Anträge können Sie bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen einreichen.
Weitere Informationen erteilt das Kreisausländeramt.