Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 110 (Gebiet: Schüttacker/Westerbach
Vom 27.04.2021 bis einschleßlich 28.05.2021 werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 110 (Gebiet: Schüttacker/Westerbach) gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungesetz - PlanSIG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die Planungsunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet über die Homepage der Stadt Oer-Erkenschwick (www.oer-erkenschwick.de) unter der Rubrik Aktuelles sowie über das Portal der Abteilung Stadtplanung www.o-sp.de/oer-erkenschwick/plan/beteiligung.php zur Verfügung.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationgsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit die Unterlagen im Foyer des Rathauses - Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erken¬schwick - öffentlich und barrierefrei einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder nach Vereinbarung zu Protokoll vorgebracht werden. Auch die Abgabe der Stellung-nahmen per Email an planung@oer-erkenschwick.de sowie in elektronischer Form über das Beteiligungsportal unter dem Betreff des jeweiligen Bauleitplanverfahrens ist möglich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.