Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 112 (Gebiet: Neue Kämpe/ Lohhäuser Straße West)

Auslegung

Vom 16.04.2021 bis einschließlich zum 17.05.2021 werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 112 (Gebiet: Neue Kämpe/  Lohhäuser Straße West) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans, Begründung sowie Fachgutachten) stehen gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG während des genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4  BauGB im Internet über die Homepage der Stadt Oer-Erkenschwick - www.oer-erkenschwick.de unter der Rubrik Aktuelles sowie über das Portal der Abteilung Stadtplanung https://www.o-sp.de/oer-erkenschwick/plan/beteiligung.php unter der Rubrik „öffentliche Auslegung“ zur Verfügung.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und  i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet durchgeführt.

Die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick ist aufgrund des Coronavirus aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird aber ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die notwendigen Planunterlagen am Foyer des Sitzungsaales - Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick - öffentlich und barrierefrei einzusehen.

Im Rahmen dieser Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich oder nach Vereinbarung zu Protokoll vorgebracht werden. Auch die Abgabe der Stellungnahmen per Email an planung@oer-erkenschwick.de unter dem Betreff des jeweiligen Bauleitplanverfahrens sowie in elektronischer Form über das Beteiligungsportal ist möglich.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.