Anpassungsagenda Oer-Erkenschwick

Die Oer-Erkenschwicker Anpassungsagenda ist das Ergebnis eines umfassenden Prozesses, der auf einem breiten Spektrum bewährten Praktiken und von rechtlichen Grundlagen beruht. Sie wurde nicht isoliert entwickelt, sondern als integraler Bestandteil eines regionalen und nationalen Rahmens zur Anpassung an den Klimawandel, auch im Hinblick auf die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Zielen.
Zur Entwicklung dieser Agenda wurden bewährte Standards und Leitlinien herangezogen, die von Anpassungsbeauftragten in Deutschland verwendet werden. Diese Standards umfassen eine Vielzahl von bestehenden Leitfäden, Konzepten und Gesetzen, die sich auf unterschiedlichen Ebenen bewegen, von kommunalen bis hin zu bundesweiten Vorschriften.
Auf kommunaler Ebene bildet die Stadtklima- und Betroffenheitsanalyse 2023 derzeit die zentrale Grundlage für die Agenda. Perspektivisch ist jedoch die Entwicklung eines städtischen Leitbildes notwendig, das als Wegweiser für eine langfristig klimarobuste Stadtentwicklung dient und Aspekte der Klimawandelanpassung u. a. in die städtische (bauliche) Entwicklung integriert.
Auf regionaler und Landesebene werden weitere relevante Ratgeber herangezogen, darunter u. a. das Handbuch Stadtklima des Landes Nordrhein-Westfalen, das spezifische Orientierungshilfen und Empfehlungen für die Anpassung an den Klimawandel in den urbanen Gebieten bereitstellt, sowie das Bundes- als auch das Landesklimaanpassungsgesetz NRW, die übergeordnete rechtliche Rahmenbedingungen für die Klimaanpassung in Deutschland setzen. Im Bereich des Baurechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) von entscheidender Bedeutung, da sie die Planung und Entwicklung von u. a. den urbanen Stadtgebieten regeln und damit auch Möglichkeiten für die Integration von Anpassungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsziele, bieten. Darüber hinaus werden strategische Initiativen wie die Strategie Grüne Infrastruktur des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft (KRiS) der Emschergenossenschaft bzw. des Lippeverbands (EGLV) und der regionalen Hitzeaktionsplanung (rHAP) einbezogen, um eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise an die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Region und der Metropole Ruhr sicherzustellen.
Sie bietet durch die Integration von z. T. individuell für Oer-Erkenschwick entwickelten Anpassungsinstrumenten auch die Möglichkeit zum Monitoring und Controlling von Flächenveränderungen im stadtklimatischen Kontext nicht nur im Dezernat 4, sondern kann auch innerhalb der Verwaltung für flächenbezogene Aufgaben für z. B. übergreifende Planungen genutzt werden. Durch die Berücksichtigung dieser vielfältigen rechtlichen, strategischen und fachspezifischen Rahmenbedingungen kann die Anpassungsagenda von Oer-Erkenschwick auf einer soliden Grundlage aufbauen und effektive Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen die mit dem Klimawandel verbunden sind entwickeln. Aufgrund ihres modularen Aufbaus kann die Agenda stets auf einen aktuellen Stand gehalten und kurzfristig an sich ändernde Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden.
Die Anpassungsagenda umfasst drei aufeinander aufbauende, miteinander in Verbindung stehende und unabhängig voneinander fortschreibbare Module und läuft unter dem Motto „Klimarobust in die Zukunft“:
Modul A: Stadtklima- und Betroffenheitsanalyse (abgeschlossen)
Modul B: Handlungsgrundlagen (abgeschlossen)
Modul C: Ziele und Maßnahmen (in Arbeit)