Lärmaktionsplan der Stadt Oer-Erkenschwick

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr ab der 2. Stufe) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr ab der 2. Stufe) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.
 
In einem Fünfjahresrhythmus wird der Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen neu untersucht. Die betroffenen Hauptverkehrsstraßen und straßenabschnitte in Oer-Erkenschwick können in der jeweils aktuellen Stufe der Lärmkartierung auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) oder unter dem Link www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de ab sofort eingesehen werden.
 
Seit dem 01.01.2015 werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienenlärm gesondert durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erarbeitet (Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken).
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung erfolgt jeweils in einem zweistufigen Verfahren. Die jeweils im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingehenden Anregungen werden geprüft und eingearbeitet.
 
Der Lärmaktionsplan der Stadt Oer-Erkenschwick, 2. Stufe, wurde in der 27. Sitzung des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick am 27.03.2014 beschlossen.
 
Der Bericht der Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Oer-Erkenschwick und dessen Fortschreibung, 3. Stufe, wurde in der 34. Sitzung des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick am 28.11.2019 beschlossen.
 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Oer-Erkenschwick (4. Stufe)
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§47 d (5) BImSchG). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dazu die erforderlichen Daten im Rahmen der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung.
Im Januar/Februar hatte die Stadtverwaltung die Bürger*innen dazu aufgerufen, Anregungen zum Lärmaktionsplan zu machen. Die Anregungen wurden hinsichtlich ihrer Relevanz geprüft und ggf. in den aktuellen Planentwurf eingearbeitet. Auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung können sich die Bürger*innen vom 19.6. bis 16.7.2024 erneut beteiligen. Hinweise und Anregungen können sie auch per E-Mail an saskia.karsten@oer-erkenschwick.de schicken. Grundlage für die zweite Stufe der Bürger*innenbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Oer-Erkenschwick der 4. Stufe, dieser seht Ihnen am Ende der Seite zur Verfügung.
Des Weiteren zum Download zur Verfügung steht der bis dahin aktuelle Lärmaktionsplan, 2. Stufe sowie der Prüfungsbericht im Zuge der 3. Stufe.
Wie geht es weiter?
Die Eingaben der Bürger*innen werden geprüft und ausgewertet. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf dieser Seite veröffentlicht.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung für die Lärmaktionsplanung
Frau Saskia Karsten
Adresse
Raum 1.306
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 02368/691-360
E-Mail: saskia.karsten@oer-erkenschwick.de

Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch 08:30-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:30-17:00 Uhr
Freitag 08:30-13:00 Uhr

Info-Blätter
• Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"
Infos und Tipps für einen wirksamen Lärmschutz