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Aktuelles Oer-Erkenschwick

Für die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2024 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Gelsenkirchen gesucht.
Voraussetzungen für die Ausübung dieses Richteramts sind
- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- sowie Erfahrungen auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts.
In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage.
Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten nach § 15 ff. des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) eine Entschädigung.
Wer Interesse an dem ehrenamtlichen Richteramt hat, meldet sich bis zum 31. August 2023 unter der Angabe folgender Daten:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Beruf/Arbeitgeber
- genaue Anschrift
- Telefonnummer (dienstlich und privat)
- Angabe über frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit.
Der Bewerbungen werden per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick erbeten. Die Daten werden ausschließlich zur Weitergabe an die Bezirksregierung Münster verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet.