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Aktuelles Oer-Erkenschwick

Überschrift
Stadt Oer-Erkenschwick sucht Schöffen
Einleitung

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit von den Gemeinden die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu erstellen. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Recklinghausen und am Landgericht Bochum als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Text


Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die zur Ausübung des Amtes auch körperlich in der Lage sind. Weitere formale Gegebenheiten, die einer Bewerbung entgegenstehen könnten, werden mit den Bewerbern ggf. in einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung abgeklärt.

Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. "Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein Zentner Menschenkenntnis kommen" (Gustav Radbruch).

Die Verantwortung eines Schöffen findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Gegen beide Meinungen der Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Dazu bedarf es ebenso der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung auch gegenüber den Berufsrichtern. Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen oder/und das Amt eines Jugendschöffen bis zum 23.03.2023 bewerben und wird in eine entsprechende Vorschlagsliste aufgenommen.

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin/ eines Jugendschöffen sollten ihre Bewerbung bis spätestens 23.03.2023 an das Jugendamt Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick, einreichen. 

Interessenten für das Amt einer Schöffin/ eines Schöffen senden Ihre Bewerbung bis zum 23.03.2023 bitte an das Ordnungsamt Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick. 

Interessenten nutzen hierzu die entsprechenden Bewerbungsformulare

Download "Bewerbungsformular Schöffen (PDF)"

Download "Bewerbungsformular Jugendschöffen (PDF)"

Außerdem liegen an der Infotheke des Rathauses Vordrucke aus.

Folgende Angaben sind für die Bewerbung erforderlich:
- Familienname
- Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet
- Vorname
- Geburtsort
- Geburtstag
- Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs)
- Anschrift
- frühere Schöffentätigkeiten

Interessenten sollten für kurzfristige Rückfragen eine Telefonnummer angeben. Bewerber für das Schöffenamt sollten darüber hinaus mitteilen, ob sie alternativ auch für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung stehen. Entsprechend sollten Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen angeben, ob sie alternativ auch das Amt als  Schöffe annehmen könnten.

Über die abschließende Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss.

Bei weiteren Fragen stehen folgende Ansprechpartner der Stadtverwaltung zur Verfügung:

 

Ansprechpartner für die Schöffenwahl: 
Patrick Korat (Tel. 02368/691-267)

Ansprechpartner für die Jugendschöffenwahl: 
Stefan Mörkens-Köller (Tel. 02368/ 691-342).