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Aktuelles Oer-Erkenschwick
Überschrift
Informationsblatt Geldwäsche
Einleitung
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit dem nachstehenden Informationsblatt den geldwäscherechtlich verpflichteten Glücksspielveranstaltern und -vermittlern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG und als erste Orientierungshilfe einen Überblick über die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz geben.
Text
Für weitergehende und detaillierte Informationen wird auf die aktuellen gemeinsamen Hinweise der Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder gemäß § 51 Absatz 8 GwG (Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz) aufmerksam gemacht.
Auslegungs- und Anwendungshinweise (PDF)
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz - GwG)