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Überschrift
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht.
Einleitung

Für einen fünfjährigen Zeitraum ab 1. Januar 2025 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Gelsenkirchen gesucht.

Text

Voraussetzungen für eine Berufung sind:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Erfahrung auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts

In erster Linie kommen aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten nach § 15 ff. des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) eine Entschädigung.

Wer sich für ein solches Amt bewerben möchte, meldet sich bis zum 31. Juli 2024 bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick (Dezernat 3, Ordnungswesen, Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick) telefonisch unter 02368/691-267 oder per Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick.de

Folgende Daten müssen angegeben werden:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • Beruf/Arbeitgeber
  • genaue Anschrift
  • Telefonnummer (privat und dienstlich)
  • Angabe über frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit


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