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Bürgerinnen und Bürger werden an Lärmaktionsplanung beteiligt
Einleitung

Auch die Stimbergstadt überprüft und überarbeitet ihre sogenannten Lärmaktionspläne. Diese Maßnahme ist gesetzlich spätestens alle fünf Jahre durchzuführen. Jetzt werden in der vierten Stufe erneut die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.

Text

Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Anregungen zum Lärmaktionsplan zu machen. Die Anregungen wurden hinsichtlich ihrer Relevanz geprüft und ggf. in den aktuellen Planentwurf eingearbeitet.

Auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung unter  (https://beteiligung.nrw.de/portal/OE/startseite) können sich die Bürgerinnen und Bürger vom 19.6. bis 16.7.2024 nun erneut beteiligen. Hinweise und Anregungen können sie auch per E-Mail an saskia.karsten@oer-erkenschwick.de schicken. Grundlage für die zweite Stufe der Öffentlichkeits-Beteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Symbolfoto: Pixabay) der Stadt Oer-Erkenschwick der 4. Stufe.

Des Weiteren steht auf der städtischen Homepage unter www.oer-erkenschwick.de/Inhalte/Leben_Wohnen/Laermaktionsplan/ der bis dahin aktuelle Lärmaktionsplan, 2. Stufe, sowie der Prüfungsbericht im Zuge der 3. Stufe zum Download zur Verfügung.

Wie geht es nun weiter?

Die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger werden geprüft und ausgewertet. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und von der Stadt Oer-Erkenschwick veröffentlicht. 



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