Aktuelles Oer-Erkenschwick

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Überschrift
Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen
Einleitung

Bald ist es soweit: Ab 19. Februar 2025 können Mädchen und Jungen (Symbolfoto: Pixabay) bei den weiterführenden Schulen in Oer-Erkenschwick angemeldet werden. Nachfolgend eine Übersicht über die Termine und die Anmeldemodalitäten.

 

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Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in Oer-Erkenschwick

1.  Anmeldung zur Hauptschule

Anmeldungen zur Paul-Gerhardt-Hauptschule können an folgenden Tagen in der Schule vorgenommen werden:

Mittwoch,          19.02.2025  von 08.00  bis 15.00 Uhr

Donnerstag,      20.02.2025  von 08.00  bis 15.00 Uhr

Freitag,             21.02.2025  von 08.00  bis 12.00 Uhr

2.  Anmeldung zur Realschule und zum Gymnasium

     (Sekundarstufe I – Klasse 5)

Anmeldungen zur Christoph-Stöver-Realschule und zum Willy-Brandt-Gymnasium können an folgenden Tagen in der Schule vorgenommen werden:

a)    Christoph-Stöver-Realschule

Mittwoch,          19.02.2025  von 08.00  bis 12.30 Uhr

Donnerstag,      20.02.2025  von 15.00  bis 18.00 Uhr

Freitag,             21.02.2025  von 08.00  bis 12.00 Uhr

b)    Willy-Brandt-Gymnasium

Mittwoch,          19.02.2025  von 08.00  bis 12.30 Uhr

Donnerstag,      20.02.2025  von 15.00  bis 18.00 Uhr

Freitag,             21.02.2025  von 08.00  bis 12.00 Uhr

3. Anmeldung zum Gymnasium (Sekundarstufe II – Klasse/Jahrgangsstufe EF)

Anmeldungen zur Klasse/Jahrgangsstufe EF am Willy-Brandt-Gymnasium können in der Schule am

Mittwoch, 19.02.2025, von 10.00 – 11.30 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden.  Bei der Anmeldung ist das letzte Zeugnis der derzeit besuchten Schule vorzulegen. 

Zur Anmeldung der Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten über die Grundschule, die die Kinder derzeit besuchen, einen entsprechenden Anmeldebogen ausgehändigt, der dann ausgefüllt und unterschrieben in der Hauptschule, der Realschule bzw. dem Gymnasium vorzulegen ist.

Bei Besuch einer Schule außerhalb von Oer-Erkenschwick ist der Anmeldebogen mit Bestätigung der aufnehmenden Schule an den Produktbereich 40 -Schulverwaltung-, Rathausplatz 1, unmittelbar nach der Anmeldung zurückzugeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, die Anmeldung an einem der vorgenannten Termine in der Schule vorzunehmen. Bei der Anmeldung ist das letzte Zeugnis (mit Schulformempfehlung) der Grundschule vorzulegen. Um Terminabsprachen mit den jeweiligen Sekretariaten der Schulen wird gebeten. 

Bei weiteren Rückfragen wenden sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bitte an die jeweiligen Schulleiter oder an den Produktbereich 40 –Schulverwaltung der Stadt Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1, Tel. 02368 / 691-296.

4. WICHTIG FÜR ALLEINERZIEHENDE UND GETRENNTLEBENDE ELTERN MIT GEMEINSAMEM SORGERECHT 

BITTE BEACHTEN:

-       Sofern Alleinerziehende das alleinige Sorgerecht haben, ist ein Auszug aus dem Sorgeregister mitzubringen

-       Getrenntlebende Erziehungsberechtige haben für die Anmeldung eine Einverständniserklärung vom getrenntlebenden Elternteil mitzubringen

-       Sollte ein Sorgerechtsverfahren anhängig sein, ist ein Beleg dieses Verfahrens mitzubringen



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