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Leistungen Hundesteuer
Hundesteuer
Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden zu privaten Zwecken. Die Steuerpflicht gilt auch für Hunde, die zur Pflege, zur Probe oder zur Ausbildung gehalten werden. Die Steuer wird nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oer-Erkenschwick vom 20.12.2012 erhoben.
An- und Abmeldung
Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an - oder abzumelden. An- und Abmeldungen können durch persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürgerbüro, schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Bitte benutzen Sie das An- und Abmeldeformular. Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekannt zu geben. Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen. Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich. Mit der Abmeldung ist dann die Hundesteuermarke zurückzugeben. Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.
Zusätzlich sind folgende Hunde beim Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick an- bzw. abzumelden:
• Große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg und mehr
• Gefährliche Hund und Hunde einer bestimmten Rasse sowie deren Kreuzungen
Weitere Informationen
- auch zu evtl. Steuerbefreiungen oder –ermäßigungen finden Sie in der Hundesteuersatzung oder bei den Informationen zum Landeshundegesetz NRW.
Steuersätze
- 96,00 €, wenn ein Hund gehalten wird
- 108,00 € je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
- 120,00 € wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird ein Steuersatz von 288,00 € oder mehr (je nach Anzahl der Hunde) erhoben. Siehe hierzu auch Hundesteuersatzung
Zuständiger Fachbereich der Stadtverwaltung: Bereich Ordnungswesen - Hunde
Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes einer bestimmten Rasse
Dieses Dokument ist nicht online ausfüllbar. Bei Abgabe des Dokumentes muss der Hund dem Ordnungsamt vorgeführt werden muss, um auszuschließen, dass es sich um einen Hund i.S.d. § 3 LHundG NRW handelt.
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Anzeige der Haltung eines großen Hundes
Dieses Dokument ist nicht online ausfüllbar. Bei Abgabe des Dokumentes muss der Hund dem Ordnungsamt vorgeführt werden muss, um auszuschließen, dass es sich um einen Hund i.S.d. § 3 LHundG NRW handelt.
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Hundesteuer An-/Abmeldung_
Formular zur Hundesteuer An- und Abmeldung
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Hundesteuerbefreiung
Mit diesem Formular kann die Befreiung von der Hundesteuer (z. B. Assistenzhund, Rettungshund usw.) beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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SEPA Lastschriftmandat Hundesteuer
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
- Ordnungswesen - Hunde
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr |