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Leistungen Gewerbe
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassungoder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behördegleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn1. der Betrieb verlegt wird,2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehntwird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Gebühren für Gewerbeanmeldungen betragen:
Kosten
Für eine normale Gewerbeanmeldung (natürliche Person): 26,00 €
für juristische Personen (z.B. GmbH): 33,00 €
für jede weiteren gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen: 13,00
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis / Pass
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Serviceversprechen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |