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Leistungen Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch oder die Beseitigung von baulichen Anlagen wie Mauern, Werbeanlagen oder Stellplätzen unterliegt nicht der Genehmigungspflicht. Für Gebäude gilt dies jedoch nur bis zu 300 cbm umbautem Raum. Darüber hinaus ist der geplante Abbruch eines Gebäudes genehmigungspflichtig. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist in jedem Fall die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde einzuholen.
Kosten

abhängig vom Prüfungs- und Zeitaufwand, mind. 60,-- DM/ 30,68 EUR, höchstens 3.000,-- DM/ 1.533,86 EUR.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Antrag auf Abbruchgenehmigung, Bauvorlagen entsprechend der Bauprüfverordnung sowie die Benennung des Abbruchunternehmers und eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen.

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