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Leistungen Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen werden Entwässerungsgebühren für diejenigen Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind.
Die Gebühren werden für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Regenwasser) getrennt und nach verschiedenen Maßstäben erhoben. Die Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser werden auf der Grundlage der vom Wasserversorger und aus grundstückseigenen Brunnen gelieferten Frischwassermengen, erhoben. Die Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser werden nach der bebauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann, berechnet.
Die Details hierzu können Sie der städtischen Entwässerungsgebührensatzung entnehmen.
Link zur Entwässerungsgebührensatzung
Die Gebührenerhebung erfolgt über den Produktbereich „Abgaben“, der für die Bearbeitung der Abgabenbescheide und die rechtlichen Aspekte der Gebührenerhebung zuständig ist. Alle Anfragen und Anträge im Hinblick auf Ausnahmen von dem Anschluss- und Benutzungszwang, Anerkennung von Gartenwasserzählern, Regenwassernutzung, Versickerungsanlagen, Einleitungen von Regenwasser in Gewässer, Meldungen von Bauherren zur versiegelten Fläche, etc. sind an den Produktbereich „Tiefbau“ zu richten.
Die Gebührensätze für Schmutz- und Regenwasser werden jährlich neu ermittelt und durch Änderung der Entwässerungsgebührensatzung bekannt gemacht.
Für Großverbraucher, die bereits vom Lippeverband direkt zu Verbandslasten herangezogen werden, gelten besondere Gebührensätze.