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Leistungen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Sozialtarif für Verbindungen im T-Net
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht / Sozialtarif im Telefondienst gewährt werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt direkt durch die GEZ. Antragsformulare sind im Bürgerbüro und an der Infotheke erhältlich. Notwendige Einkommensnachweise etc. können gebührempflichtig vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Weiteere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie über den Link der GEZ.
Kosten
Keine
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis / Sozialhilfe- bzw. ALGE II-Bescheid / Grundsicherungsbescheid etc.
Sie benötigen folgende Formulare
Werden im Bürgerbüro bereitehalten
Formulare / Dokumente
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Mit diesem Formular kann der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt werden. Entsprechende Belege sind beizufügen.Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Merkblatt zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung
Diesem Merkblatt können Sie wichtige Informationen zur Antragstellung entnehmen
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |