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Leistungen Personalausweis / Reisepass
Beschreibung
Für das Ausstellen von (vorläufigen) Personalausweisen, (vorläufigen) Reisepässen sowie von Kinderreisepässen ist das Bürgerbüro zuständig.
Für den Personalausweis benötigen Sie:
- Ihren bisherigen Personalausweis (bei Verlust können Sie allerdings auch Ihren Führerschein, Ihren Reisepass oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde bzw.das Familienbuch vorlegen)
- Ihren vor dem 01.01.2006 ausgestellten Kinderausweis oder aber den Kinderreisepass
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand (siehe auch Speed Capture Station unten auf der Seite)
- bitte erscheinen Sie persönlich, da Sie hier eine Unterschrift leisten müssen!
- Die Gültigkeit beträgt bei Antragstellern, die das 24.Lebenjahr noch nicht vollendet haben sechs Jahre und ab dem 24.Lebensjahr zehn Jahre.
- Bei Antragsstellern unter 16 Jahren gilt: Hierzu werden schriftliche Einverständniserklärungen der Eltern mit Unterschrift benötigt. Das erforderliche Formular erhalten Sie hier im Bürgerbüro.
- Zusätzlich müssen auch die Ausweise der Eltern, bzw. Kopien der Ausweise zur Unterschriftenprüfung mitgebracht werden
Die Gebühr beträgt 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) sowie 37 Euro (ab dem 24. Lebensjahr).
Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie:
- die oben beschriebenen Unterlagen (siehe Personalausweis)
- Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Gültigkeit 3 Monate) ist die gleichzeitige Beantragung eines dauerhaft gültigen Personalausweises.
- Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort und müssen diesen bei Abholung des dauerhaften Personalausweises wieder zurückgeben oder zumindest entwerten lassen
Die Gebühr beträgt hier 10,00 Euro.
Für den Reisepass benötigen Sie:
- die oben beschriebenen Unterlagen (siehe Personalausweis)
- ein den biometrischen Merkmalen entsprechendes Lichtbild (Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro, unter www.Bundesdruckerei.de („Bürgerservice Fotomustertafel“) oder auch beim Fotografen)
- der Reisepass wird im Regelfall ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt, da Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden können (gilt auch für vorläufige Reisepässe)
- Bei minderjährigen Antragsstellern ist die Einverständniserklärung der Eltern durch Unterschrift auf einem Formular zwingend erforderlich! Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht muss dies durch ein Sorgerechtsurteil o.ä. nachgewiesen werden.
- Das Formular erhalten Sie hier im Bürgerbüro.
- Zusätzlich müssen auch die Ausweise der Eltern oder entsprechende Kopien der Ausweise zur Unterschriftenprüfung mitgebracht werden.
- In jedem neu ausgestellten Reisepass (ausgenommen der Kinderreisepässe) werden die Fingerabdrücke des Antragstellers aufgenommen und auf dem in der Vorderseite des Passes befindlichen Chip gespeichert.
- Die Gültigkeit beläuft sich bei Antragsstellern auf 6 Jahre, wenn diese das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
- Die Gebühren betragen für Antragssteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr wird eine Gebühr i.H.v. 60,00 Euro fällig.
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie:
- die Unterlagen wie bei einem Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass
- Minderjährige werden im Antragsverfahren ebenfalls wie beim Reisepass identisch behandelt
- Hier entfällt allerdings die Speicherung von Fingerabdrücken auf einem Chip in der Vorderseite des Passes
- Der Pass ist für ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
- Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Das Alter des Antragstellers ist für die Gebührenerhebung nicht relevant.
Wird unverzüglich ein Reisepass benötigt und ist die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses (Bei Bestelleingang bis 12 Uhr erfolgt die Lieferung am 3. Werktag) ist nicht mehr möglich, kann in begründeten Einzelfällen ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr gefertigt werden. Er berechtigt aber u. a. nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Ein Nachweis der unverzüglichen Notwendigkeit (wie Reiseunterlagen) ist bei der Beantragung vorzulegen.
Für den Kinderreisepass benötigen Sie:
- alle Unterlagen, die sie auch zur Beantragung von Reisepässen für Minderjährige benötigen
- Das Formular erhalten Sie hier im Bürgerbüro
- Auch hier werden biometrische Lichtbilder benötigt. Ausnahmen ergeben sich nur bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr, jedoch müssen auch hier gewisse Kriterien eingehalten werden. Genaue Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter: www.Bundesdruckerei.de („Bürgerservice – Fotomustertafel“)
- Der Kinderreisepass wird von den deutschen Behörden ab dem 01.11.2007 als Pass und nicht wie in der Vergangenheit nur als Passersatz geführt. Beachten Sie jedoch bitte die aktuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder (Informationen gibt es bei den einzelnen Botschaften, beim Auswärtigen Amt o.ä.)
- Bitte beachten Sie dass der Kinderreisepass 1 Jahr Gültigkeit besitzt, die Verlängerung nur noch bis zum 12. Lebensjahr möglich ist.
Speed Capture Station
Ein biometrisches Lichtbild können Sie im Bürgerbüro an der Speed Capture Station erstellen.
Die Speed Capture Station ist ein Gerät zur Erfassung all Ihrer benötigten Daten für:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderausweis
- Incl. Fingerabdrücke, Unterschrift und biometrischem Lichtbild.
Durch die Eingabe Ihrer Daten an dieser Station wird der Aufenthalt zur Passbearbeitung erheblich verkürzt. Das Entgeld für die Erfassung des Fotos beträgt 6 EUR.
Allgemeine Hinweise:
Die Einreisebestimmungen können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die aktuellen Einreisebestimmungen. Insbesondere werden einzelne Dokumente (z.B. Kinderreisepässe) nicht von allen Ländern als ausreichend anerkannt. Informationen erhalten u.a. beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Das Bundesinnenministerium betont, dass die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten durch digitale Signaturen vor Manipulationen geschützt sind. Die Signatur schützt einzelne Daten auf dem Chip vor möglichen Änderungen oder sogar Löschen. Der Chip kann durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht von Unbefugten ausgelesen werden.
Gebühren im Überblick:
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
Personalausweis vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Reisepass vor dem 24. Lebensjahr 37,50 Euro
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Kinderreisepass: 13,00 Euro
erhalten Sie im Bürgerbüro
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Auswärtiges Amt
Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
- Stadt Oer-Erkenschwick / Bürgerbüro
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- Bürgerbüro
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