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Leistungen Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern (Erlaubnis erteilenden Behörden) verlangt und belegen, dass der Inhaber seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz und beim jeweils zuständigen Finanzamt erhältlich. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben,wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Stadtkasse
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |