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Leistungen Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung und Größe dargestellt und beschrieben. Der Nachweis über Eigentümer/Erbbauberechtigte (ohne Anschriften) wird in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Notare sowie andere Antragsteller, die ihr berechtigtes Interesse darlegen, können Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster u. a. für Bauanträge, Beleihungszwecke usw. erhalten. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt.
Kosten
Gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NW.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) oder Eigentümer/Erbbauberechtigten. Persönliche Antragstellung zu den Öffnungszeiten in der Katasterauskunft.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Liegenschaften
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |