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Leistungen Unterschriftsbeglaubigungen
Bei verschiedenen Einrichtungen wie Banken, Behörden u. ä. wird oftmals eine beglaubigte Unterschrift verlangt. Die Unterschrift und die damit in Zusammenhang stehende Beglaubigung kann auf zwei Arten erfolgen:
Die Unterschrift wird vor dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Bürgerbüros geleistet bzw. vollzogen und anerkannt.
Die Unterschrift auf dem Schriftstück wurde bereits getätigt. Der / die Mitarbeiter(in) des Bürgerbüros vergleicht die Unterschrift mit der auf dem Personalausweis. Bei Übereinstimmung wird die Unterschrift beglaubigt.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie vorab, welche Art der Unterschrift / Beglaubigung zulässig ist.
Kosten
1,50 EUR je Unterschrift - Kostenfrei für WfA, Rententräger
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Schriftstück auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Sie benötigen folgende Formulare
Sind mitzubringen
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |