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Leistungen Unterschriftsbeglaubigungen

Bei verschiedenen Einrichtungen wie Banken, Behörden u. ä. wird oftmals eine beglaubigte Unterschrift verlangt. Die Unterschrift und die damit in Zusammenhang stehende Beglaubigung kann auf zwei Arten erfolgen:

Die Unterschrift wird vor dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Bürgerbüros geleistet bzw. vollzogen und anerkannt.

Die Unterschrift auf dem Schriftstück wurde bereits getätigt. Der / die Mitarbeiter(in) des Bürgerbüros vergleicht die Unterschrift mit der auf dem Personalausweis. Bei Übereinstimmung wird die Unterschrift beglaubigt.

Hinweis:

Bitte prüfen Sie vorab, welche Art der Unterschrift / Beglaubigung zulässig ist.

Kosten

1,50 EUR je Unterschrift - Kostenfrei für WfA, Rententräger

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Schriftstück auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Sie benötigen folgende Formulare

Sind mitzubringen

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-12:00 Uhr      

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