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Leistungen Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt. Es wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Baugrundstückes errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt. Hierfür ist ggf. eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich.
Kosten
Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NW
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
Sie benötigen folgende Formulare
formlos
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung