Services A - Z
Leistungen Großraum- und Schwertransporte
Gemäss § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Genaue Streckenbeschreibung (fragen Sie bitte im Einzelfall nach)
Sie benötigen folgende Formulare
Der Antrag ist bundeseinheitlich festgelegt und bei der Ordnungsbehörde bzw bei der Kreisverwaltung erhältlich.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Ordnungswesen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |