Services A - Z

Leistungen Großraum- und Schwertransporte

Gemäss § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Genaue Streckenbeschreibung (fragen Sie bitte im Einzelfall nach)

Sie benötigen folgende Formulare

Der Antrag ist bundeseinheitlich festgelegt und bei der Ordnungsbehörde bzw bei der Kreisverwaltung erhältlich.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Ordnungswesen
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr      

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