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Leistungen Bauvoranfrage
Nach § 71 BauO NW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z.B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Kosten
Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 60 DM/30,68 EUR.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
evtl. Baubeschreibung, Bauvorlagen
Sie benötigen folgende Formulare
Antrag auf Vorbescheid liegt im Bauordnungsamt bereit
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bauordnung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-16:00 Uhr | ||
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Dienstag | 08:30-16:00 Uhr | ||
Mittwoch | 08:30-16:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-17:00 Uhr | ||
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |