Services A - Z
Leistungen Melderegisterauskünfte
Sie suchen eine bestimmte Person?
Das Bürgerbüro kann Ihnen bei einer Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Hinweis: Melderegisterauskunft = Auskunft über eine dritte Person.
Jede Person kann grundsätzlich über eine andere Person, sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Eine Ausnahme besteht bei einer eingetragenen Auskunftssperre. Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.
Die Anfrage muss mindestens folgende Suchbegriffe enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder eine (frühere) Anschrift.
Sollte die Auskunft für eine gewerbliche Nutzung benötigt werden, so ist zwingend der Zweck anzugeben (z. B. Adressabgleich, Aktualisierung von Bestandsdaten, Forderungsmanagement). Die Auskunft darf dann ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:
1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail
Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie anhängend.
Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerbuero@oer-erkenschwick.de eingereicht werden.
Die Gebühr in Höhe von 11 Euro muss vorab beglichen werden. Bitte fügen Sie dafür einen Verrechnungsscheck oder den Einzahlungsnachweis der Überweisung auf folgendes Konto bei:
Sparkasse Vest Recklinghausen, DE96 4265 0150 0080 0012 09
2. Bürgerauskunft EMRA
Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail
Die erweiterte Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerbuero@oer-erkenschwick.de beantragt werden.
Die Gebühr in Höhe von 15 Euro muss vorab beglichen werden. Bitte fügen Sie dafür einen Verrechnungsscheck oder den Einzahlungsnachweis der Überweisung auf folgendes Konto bei:
Sparkasse Vest Recklinghausen, DE96 4265 0150 0080 0012 09
11,00€ - einfache Melderegisterauskunft
6,00€ - einfache Melderegisterauskunft über EMRA
15,00€ - erweiterte Melderegisterauskunft
Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift
Die Formulare sind im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.
-
Einfache Auskunft aus dem Melderegister
Mit dieser Anwendung können einfache Auskünfte aus dem Melderegister online beantragt, abgeholt und bezahlt werden.Formular kann online bezahlt und verschickt werden (Online ausfüllbar)
-
Melderegisterauskunft
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft für eine Person
- Bürgerbüro
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
---|---|---|---|
Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |