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Leistungen Grundstücksteilung
Eine Grundstücksteilung ist eine grundbuchliche Abschreibung eines oder mehrerer Flurstücke oder durch Vermessung neu parzellierter Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt.
Die genaue Definition finden Sie in § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW.
Die Grundstücksteilung bedarf einer Genehmigung, wenn das Grundstück bebaut ist oder
wenn eine Bebauung genehmigt ist.
Die Teilung eines Grundstücks ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll. Die Ausstellung eines Zeugnisses bei unbebauten Grundstücken durch die Gemeinde entfällt, da der § 20 mit der BauGB Novelle vom 20. Juli 2004 aufgehoben wurde.
Durch Teilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen dennoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen widersprechen.
Sowohl die Teilungsgenehmigung als auch das Negativattest sind gebührenpflichtig und richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Der Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung wird mittels eines Vordruckes gestellt. Dem Antrag ist ein Lageplan (5-fach) beizufügen, in dem die geplante Teilungslinie rot eingezeichnet ist. Dieser Teilungsentwurf muss vom Kataster- und Vermessungsamt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) angefertigt sein.
- Planung
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |