Services A - Z
Leistungen Wohnungsbauförderung
Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Infoblatt (PDF)
Antrag (PDF)
Hinweise zum Datenschutz
Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.
Ansprechpartner/in
- Frau M. Bauer
Telefon
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Wohnungswesen
Öffnungszeiten
Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | ||
---|---|---|---|
Donnerstag | 14:00-17:00 Uhr |