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Leistungen Wohnungsbauförderung

Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Infoblatt (PDF)
Antrag (PDF)
Hinweise zum Datenschutz

Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Wohnungswesen
  • Öffnungszeiten
    Dienstag08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag  14:00-17:00 Uhr    

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