Services A - Z

Leistungen Vergnügungssteuer

Besteuert werden die in der Stadt Oer-Erkenschwick veranstalteten Vergnügungen entsprechend der örtlichen Vergnügungssteuersatzung. Insbesondere sind der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten sowie Tanzveranstaltungen steuerpflichtig.

Die Inbetriebnahme eines Automaten in einer Gaststätte, einem Vereinsraum, einer Kantine oder einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort ist unverzüglich anzumelden. Zur Anmeldung ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Automat von dem Eigentümer zur Nutzung überlassen ist, verpflichtet.

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Uhr-Symbol
Fachbereich

Jetzt geschlossen

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Ansprechpartner/in