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Leistungen Vergnügungssteuer
Besteuert werden die in der Stadt Oer-Erkenschwick veranstalteten Vergnügungen entsprechend der örtlichen Vergnügungssteuersatzung. Insbesondere sind der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten sowie Tanzveranstaltungen steuerpflichtig.
Die Inbetriebnahme eines Automaten in einer Gaststätte, einem Vereinsraum, einer Kantine oder einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort ist unverzüglich anzumelden. Zur Anmeldung ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Automat von dem Eigentümer zur Nutzung überlassen ist, verpflichtet.
Formulare / Dokumente
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Amtlicher Vordruck zur Vergnügungssteuer - PDF
Amtlicher Vordruck zur Anmeldung der Vergnügungssteuer im PDF-Format
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Amtlicher Vordruck zur Vergnügungssteuer - Word
Amtlicher Vordruck zur Anmeldung der Vergnügungssteuer im Word-Format
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SEPA Lastschriftmandat Vergnügungssteuer
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
Ortsrecht
Ansprechpartner/in
- Herr Artelt
(Sachbearbeiter)
Telefon
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung