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Leistungen Wehrerfassung

Nach §1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§15 Abs. 6 WPflG).

Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen (z.B. Schulbesuch, Studium, Berufsausbildung, Schwerbeschädigung oder -behinderung) vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link zum Kreiswehrersatzamt Recklinghausen.

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