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Leistungen Bürgerantrag
Nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden (Bürgeranträgen) in Angelegenheiten der Stadt Oer-Erkenschwick an den Rat zu wenden.
Falls Sie Fragen zum Bürgerantrag haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Kosten
kostenlos
Sie benötigen folgende Formulare
formlos
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |