Bürgerservice A bis Z
Leistungen Wohngeld
Zuständig für die Antragsannahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen, Mietzuschussanträgen und Lastenzuschussanträgen ist die Wohngeldstelle. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann eine papierlose Antragstellung über das Internet erfolgen. Hierzu sind ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung einzugeben. Darüber hinaus stehen Ihnen im Internetangebot des Ministeriums ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Einzelfallabhängig (bitte telefonisch erfragen).
Nährere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie hier: Kreis Recklinghausen