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Leistungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Ordnungsamt zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Oer-Erkenschwick ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Oer-Erkenschwick gemeldet ist.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister -, 10900 Berlin, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Kosten
13,00 EUR je Antrag
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass. Besondere Anträge werden im Ordnungsamt/Bereich Gewerbeangelegenheiten bereitgehalten. Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Ordnungswesen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |