Einbürgerung in Services A - Z | Stadt Oer-Erkenschwick

Services A - Z

Leistungen Einbürgerung

Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle wird jedoch die Antragsannahme angeboten.

Dieses gilt sowohl für die Einbürgerung nach dem Ausländergesetz, als auch für die Einbürgerung nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Weitere Informationen erteilt das Kreisausländeramt.

Sie benötigen folgende Formulare

liegen im Bürgerbüro bereit

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Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
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