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Leistungen Einbürgerung
Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle wird jedoch die Antragsannahme angeboten.
Dieses gilt sowohl für die Einbürgerung nach dem Ausländergesetz, als auch für die Einbürgerung nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.
Weitere Informationen erteilt das Kreisausländeramt.
Sie benötigen folgende Formulare
liegen im Bürgerbüro bereit
Ansprechpartner/in
- Stadt Oer-Erkenschwick / Bürgerbüro
Telefon
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |