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Leistungen Ummeldung
Wer innerhalb Oer-Erkenschwicks umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Für jede umzumeldende Person ist der Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorzulegen.
Außerdem muss der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter Formulare.
Der Meldepflichtige kann sich bei der Ummeldung durch eine geeignete Person vertreten lassen. In dem Fall muss zusätzlich zum Ausweis und der Wohnungsgeberbetätigung ein unterschriebenes Ummeldeformular oder eine Vollmacht vorgelegt werden.
Ummeldeformulare sind im Bürgerbüro und am Info-Center im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich.
Achtung: Im Zuge der Ummeldung kann auch die Anschrift im Fahrzeugschein geändert werden, jedoch nur dann wenn diese Änderung bei evtl. vorherigen Kürzungen noch nie geändert wurde.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei, zur Erleichterung steht Ihnen an dieser Stelle ein Muster (PDF) zur Verfügung.
keine
Personalausweis, Kinderausweis, Wohnungsgeberbescheinigung
Ummeldeformulare werden im Bürgerbüro und am Info-Center im Eingangsbereich des Rathauses bereit gehalten.
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Beiblatt zur Anmeldung/Ummeldung mit Widerspruch u. Einwilligung nach dem Meldegesetz NW
Dieses Formular ergänzt das Anmeldeformular und Sie können gleichzeitig der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer u. kommunaler Vertretungskörperschaften usw. zwecks Wahlen, Ehejubiläum u. ä. widersprechen.Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Bestimmung der Hauptwohnung
Bei mehrfachen Wohnsitz, auch innerhalb einer Gemeinde, können Sie mit diesem Formular die Hauptwohnung bestimmen. Bitte beachten Sie, dass immer die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung ist.Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Wohnungsgeberbestätigung
Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
- Bürgerbüro
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |