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Leistungen Ummeldung

 

Sie ziehen innerhalb Oer-Erkenschwicks um?

Wer innerhalb Oer-Erkenschwicks umzieht, hat dies in einem Zeitraum von zwei Wochen nach Einzug beim Bürgerbüro zu melden. 

Für JEDE mitziehende Person ist der Personalausweis (falls vorhanden, Reisepass), der Kinderreisepass und/oder die Geburtsurkunde vorzulegen. 

 

Außerdem muss der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich bestätigen.

 

Sie können sich bei der Ummeldung aber auch durch eine geeignete Person vertreten lassen.

In diesem Fall muss zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbetätigung ein unterschriebenes Ummeldeformular und eine entsprechende unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.

Kommen Sie persönlich in unser Bürgerbüro, müssen Sie das Ummeldeformular nicht vorher ausdrucken und ausfüllen.

 

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

  • Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird

Oder

  • wenn bei bereits getrenntlebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von dem nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei, zur Erleichterung steht Ihnen unten ein Formular zur Verfügung.

 

Kosten

Ggf. 10,80€ pro Fahrzeug 

Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes Marl 

https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/auto_und_verkehr/strassenverkehrsamt/index.asp

 

 

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und/oder Geburtsurkunde von JEDER mitziehenden Person

Sie benötigen folgende Formulare

Die Formulare sind im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.

https://formulare-extern.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=4T72PvKgvdTQNVfDND7KjXdgRtp28g7X&n=m.pdf

 

 

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  • Bürgerbüro
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