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Leistungen Ausländerangelegenheiten
Für ein Anliegen im Bereich Bürgerbüro ist ab sofort eine individuelle Termin-Buchung über das Internet nötig. Neben der schnellen und unkomplizierten Buchung können Sie so unnötige Wartezeiten am Telefon vermeiden und profitieren von automatischen Erinnerungen per Mail und SMS.
Die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick hat keine eigene Zuständigkeit.
Zuständig für Oer-Erkenschwick ist die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen.
Ihre Anträge können Sie bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen einreichen.
Sämtliche Angelegenheiten, die die Aufenthaltstitel betreffen, müssen direkt bei der Ausländerbehörde erledigt werden, da ein persönliches Erscheinen mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels – eAT- zum 1. September 2011 gesetzlich
Weitere Informationen erteilt die Ausländerbehörde.
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Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Bürgerbüro
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |