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Leistungen Ausländerangelegenheiten
Die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick hat keine eigene Zuständigkeit. Zuständig für Oer-Erkenschwick ist die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen. Ihre Anträge können Sie bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen einreichen.
Weitere Informationen erteilt das Kreisausländeramt.
Sie benötigen folgende Formulare
Sind im Bürgerbüro erhältlich.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |