Ausländerangelegenheiten in Services A - Z | Stadt Oer-Erkenschwick

Services A - Z

Leistungen Ausländerangelegenheiten

Die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick hat keine eigene Zuständigkeit. Zuständig für Oer-Erkenschwick ist die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen. Ihre Anträge können Sie bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen einreichen.

Weitere Informationen erteilt das Kreisausländeramt.

Sie benötigen folgende Formulare

Sind im Bürgerbüro erhältlich.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-12:00 Uhr      

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Stadt Oer-Erkenschwick
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Telefon 02368 / 691-0

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