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Leistungen Bauantrag / Baugenehmigung

Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.

Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.

Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.

Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.

Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.

Diese Formulare erhalten Sie kostenlos in einfacher Ausfertigung; weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden.

Sie benötigen folgende Formulare

liegen im Bauordnungsamt bereit

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