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Leistungen Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung trägt dazu bei, daß gemäß § 80 SGB VIII Einrichtungen und Dienste der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten rechtzeitig und ausreichend geplant werden.
Dazu gehört u. a. auch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Fachplänen.
Für die Bereiche
- Tageseinrichtungen für Kinder
- Jugendfreizeitstätten
- Kinderspielflächen
existieren Fachpläne.
Je nach Aufgaben- und Zielgruppenschwerpunkten werden weitere Jugendhilfepläne erarbeitet, die bestehenden Pläne werden fortgeschrieben.
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Ferienspiel-Meldebogen
Meldebogen für die Anbieter von Ferienspielen
- Erfassungsbogen offene Kinder- und Jugendarbeit
- Erfassungsbogen Veranstaltungen
- Gliederung für Rahmenkonzeption und Zielvereinbarung offener Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Jugendamt
Montag | 08:30-09:30 Uhr | ||
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Dienstag | 08:30-09:30 Uhr | ||
Donnerstag | 15:00-16:00 Uhr |
Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.