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Leistungen Führungszeugnis
Der Antrag ist bei der für die Wohnung des Antragstellers zuständigen Bürgerbüros zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität durch Vorlage seines Personalausweises oder Reise(Passes) und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Folgende Belegarten werden unterschieden:
Belegart N + NE = Führungszeugnis auf eigene Zwecke (Übersendung an den Antragsteller)
Belegart O + OE = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde)
Angabe des Verwendungszwecks und der genauen Anschrift der Behörde zwingend erforderlich.
Belegart P = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Wie Belegart O, befugt den Antragsteller jedoch, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an die Behörde bei einem Amtsgericht seiner Wahl einzusehen).
Bei den Belegarten NE und OE handelt es sich um erweiterte Führungszeugnisse. Diese können ab dem 01. Mai 2010 für Personen, die im Bereich der Kinder- und Jugendpflege tätig sind von der jeweiligen Organisation verlangt werden. Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine Bescheinigung der Organisation - für die die Person tätig ist oder tätig werden möchte - notwendig, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen und ein solches Führungszeugnis benötigt wird.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern.
13,00 EUR
Personalausweis, Reise(Pass)
Werden im Bürgerbüro bereitgehalten
- Bürgerbüro
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |