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Leistungen Sondernutzungen
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch beziehungsweise Straßenanliegergebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung regelmäßig der Erlaubnis der Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baustofflagerung, Baugeräte, Verkaufsstände, Plakate, Werbung oder das Einrichten einer Halteverbotszone für Umzüge.
Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Oer-Erkenschwick zu stellen.
Die Gebühren werden in Abhängigkeit der beantragten Fläche und der beantragten Nutzung erhoben. Sie können in der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden.
Antragsformular mit Angaben über
- Daten des Antragstellenden,
- Telefonnummer für Rückfragen,
- Ort der Sondernutzung,
- Art der Sondernutzung,
- Grund der Sondernutzung,
- benötigte Fläche (Länge und Breite) und
- Dauer der geplanten Sondernutzung.
- Frau S. Radewaldt
(Sondernutzung A-Z)
Telefon - Herr J. Winter
(Sondernutzung A-Z)
Telefon
- Ordnungswesen
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |