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Leistungen Sondernutzungen

Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch beziehungsweise Straßenanliegergebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung regelmäßig der Erlaubnis der Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baustofflagerung, Baugeräte, Verkaufsstände, Plakate, Werbung oder das Einrichten einer Halteverbotszone für Umzüge.

Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Oer-Erkenschwick zu stellen.

Kosten

Die Gebühren werden in Abhängigkeit der beantragten Fläche und der beantragten Nutzung erhoben. Sie können in der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden. 

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Antragsformular mit Angaben über

  • Daten des Antragstellenden,
  • Telefonnummer für Rückfragen,
  • Ort der Sondernutzung, 
  • Art der Sondernutzung,
  • Grund der Sondernutzung,
  • benötigte Fläche (Länge und Breite) und 
  • Dauer der geplanten Sondernutzung.

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Ordnungswesen
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr      

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