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Leistungen Straßenaufbrüche / Bordsteinabsenkungen

Für die Durchführung von Straßenaufbrüchen und Bordsteinabsenkungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine schriftliche Aufbruchgenehmigung notwendig. Die Arbeiten dürfen nur von einer Fachfirma durchgeführt werden. Der vorherige Zustand der Straße ist nach Abschluss der Arbeiten wieder herzustellen.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Baubetriebshof zu stellen. Im Einzelfall ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Oer-Erkenschwick einzuholen. Dieser Antrag kann durch die qualifizierten Fachfirmen oder Verkehrssicherungsunternehmen bei der Stadt Oer-Erkenschwick, Straßenverkehrsbehörde, gestellt werden - Verkehr@Oer-Erkenschwick.de

Das Ende der Arbeiten ist für eine Abnahme durch den Baubetriebshof anzuzeigen. 

Kosten

Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung an, die sich am Umfang der beantragten Leistung bemessen.  

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Angaben
  • Verkehrsrechtliche Genehmigung

 

Voraussetzungen

Die Arbeiten sind von einer Fachfirma ausführen zu lassen.  

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Servicebüro Baubetriebshof
  • Öffnungszeiten
    Montag07:30-12:00 Uhr   13:00-15:00 Uhr    
    Dienstag07:30-12:00 Uhr   13:00-15:00 Uhr    
    Mittwoch07:30-12:00 Uhr   13:00-15:00 Uhr    
    Donnerstag07:30-12:00 Uhr   13:00-15:00 Uhr    
    Freitag07:30-12:00 Uhr      

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