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Leistungen Straßenaufbrüche / Bordsteinabsenkungen
Für die Durchführung von Straßenaufbrüchen und Bordsteinabsenkungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine schriftliche Aufbruchgenehmigung notwendig. Die Arbeiten dürfen nur von einer Fachfirma durchgeführt werden. Der vorherige Zustand der Straße ist nach Abschluss der Arbeiten wieder herzustellen.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Baubetriebshof zu stellen. Im Einzelfall ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Oer-Erkenschwick einzuholen. Dieser Antrag kann durch die qualifizierten Fachfirmen oder Verkehrssicherungsunternehmen bei der Stadt Oer-Erkenschwick, Straßenverkehrsbehörde, gestellt werden - Verkehr@Oer-Erkenschwick.de.
Das Ende der Arbeiten ist für eine Abnahme durch den Baubetriebshof anzuzeigen.
Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung an, die sich am Umfang der beantragten Leistung bemessen.
- Antragsformular mit Angaben
- Verkehrsrechtliche Genehmigung
Die Arbeiten sind von einer Fachfirma ausführen zu lassen.
- Herr G. Hölscher
(Straßenaufbrüche)
Telefon
- Servicebüro Baubetriebshof
Montag | 07:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr | |
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Dienstag | 07:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr | |
Mittwoch | 07:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr | |
Donnerstag | 07:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr | |
Freitag | 07:30-12:00 Uhr |