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Leistungen Tagespflegepersonen

Kindertagespflege

 

Sie benötigen eine Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege?

Kindertagespflege kann i.d.R. ab dem 3. Lebensmonat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden. Vom 1. bis 3. Lebensjahr kann zwischen Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung gewählt werden (sofern ausreichend Plätze verfügbar sind). Ab Vollendung des 3. Lebensjahres kann Kindertagespflege nur als Ergänzung zu Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung oder der Ganztagsbetreuung (OGS) bewilligt werden.  

Eltern haben einen Anspruch auf Kindertagespflege

  • vor dem 1. Geburtstag des Kindes bei Erwerbstätigkeit / Schule/ Maßnahme beider Elternteile (bei Alleinerziehenden der Elternteil bei dem das Kind lebt)
  • ab dem 1. Lebensjahr – 3.Lebensjahr des Kindes (unabhängig von Beschäftigung der Eltern)
  • vom 3.-14. Lebensjahr des Kindes in Randzeiten ergänzend zu Kindertageseinrichtung und Schule bzw. OGS
  • bei besonderen begründeten Belastungen von Eltern

 

Der genaue Betreuungsbedarf wird mit Eltern in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung für Kindertagespflege ermittelt.

Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen. 

Die Elternbeitragstabelle ist im Anhang einsehbar.

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin, um sich beraten zu lassen.

Kontakt:

Frau Zhang-Wehle

Telefon: 02368 / 691-361

E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de

 

Frau Blendermann

Telefon: 02368 / 691-370

E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de

 

Für Anfragen bezüglich Tagespflegeplätzen senden Sie uns bitte eine E-Mail an tagespflege@oer-erkenschwick.de oder rufen Sie uns an.

Per E-Mail senden Sie uns bitte folgende Daten:

Name des Kindes + Geburtsdatum
Name der Eltern + Geburtsdaten
Adresse(n) der Eltern – leben Sie zusammen?
Haben Sie gemeinsames Sorgerecht?
Ihre Telefonnummer für Rückfragen
Wann benötigen Sie Tagespflege und mit ca. wie vielen Wochenstunden?
 

Bitte beachten Sie: Persönliche Gespräche können nur mit Termin erfolgen.

Kosten

Elternbeitragstabelle

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Jugendamt
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-09:30 Uhr      
    Dienstag08:30-09:30 Uhr      
    Donnerstag  15:00-16:00 Uhr    

    Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.

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    Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.


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Stadt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon 02368 / 691-0

rathaus@oer-erkenschwick.de