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Leistungen Gartenwasserzähler

 

Die Abwassergebühren werden standardmäßig für das gesamte Leitungswasser erhoben, das vom normalen Wasserzähler erfasst wird – also nicht nur für das echte Abwasser, das durch die Toilette, die Waschmaschine und die Abflüsse fließt. Wenn Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden und verursacht keine Abwassergebühren.

Mit einem Gartenwasserzähler kann genau dieses Wasser gemessen und nachher von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden.

Die Berücksichtigung des Zählers bei der Abwassergebühr muss mit dem angehängten Formular vom Grundbesitzabgabepflichtigen angemeldet werden.

Die folgenden Unterlagen werden dazu benötigt:

  • Anmeldeformular (ausgefüllt, unterschrieben)
  • Lageskizze des Grundstückes mit dem eingezeichneten Zähler und der Entnahmestelle (z. B. Kopie des Lageplanes aus dem Bauantrag mit handschriftlicher Eintragung oder einfache Handskizze)
  • Nachweis zum Einbau eines geeichten Wasserzählers (z. B. Rechnung des  Installateurs;  Fotos der Einbausituation mit Abgang nach draußen)
  • Bei aufgeschraubten Wasserzählern: Nachweis der Frostsicherheit (Hersteller) und der festen nicht zu demontierenden Verplombung.

 

Vom Gebührenpflichtigen ist ein geeichter Wasserzähler an frostsicherer Stelle (z.B. im Keller oder Hausanschlussraum) fest einzubauen. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation darf nur ein von Gelsenwasser zugelassener Installateur durchführen.

 

Auf den Wasserhahn geschraubte Zähler sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese müssen nachweislich (Herstellerangaben) frostsicher und mit einer dafür geeigneten plombierten Verschraubung dauerhaft befestigt sein. Sollten Sie einen auf den Wasserhahn geschraubten Zähler einbauen wollen, sollten Sie das Fabrikat vorher mit der Abteilung Tiefbau abstimmen, um nachträgliche Probleme der Anerkennung zu vermeiden.

 

Der geeichte Wasserzähler ist bei Ablauf der Eichfrist vom/von der Anschlussnehmer*in zu erneuern. Dann ist auch die Meldung des Austausches mit dem beigefügten Meldeformular erforderlich.

 

Der Gebührenpflichtige muss einmal jährlich eine Ablesung des Zählerstandes vornehmen und per Formular der Stadt das Ergebnis mitteilen. Wird der Zählerstand nicht bis zum 15.10. eines jeden Jahres gemeldet, erfolgt kein Abzug.

 

Die Befüllung von Pools (nicht Planschbecken bis ca. 1 m³) über die Wasseruhr ist übrigens nicht gestattet, da es sich bei dem Wasser um Abwasser handelt, welches regelmäßig erneuert und anschließend der Kanalisation zugeführt werden muss.

 

Unter dem Wasserhahn darf natürlich kein Ablauf/Waschbecken mit Anschluss an den Kanal vorhanden sein.

Weitere Details der Gebührenveranlagung finden sich in der Abwassergebührensatzung und der Entwässerungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick, die auf der Internetseite der Stadt Oer-Erkenschwick zu finden ist.

 

Die Unterlagen können per Email an tiefbau@oer-erkenschwick.de  gesandt werden (unterschriebenes Formular gescannt oder als lesbares Foto). Dabei darf eine Nachrichten-Größe von 10 Megabyte jedoch nicht überschritten werden.

 

Den Antrag mit den Unterlagen senden Sie bitte an mich Tiefbau@oer-erkenschwick.de oder an die Postadresse der Stadtverwaltung.

 

Sie benötigen folgende Formulare

  • Anmeldeformular Wasserzähler
  • Meldeformular Zählerstand

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