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Leistungen Befreiung von der Ausweispflicht

 

Sie können nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen?

Wenn Sie in Oer-Erkenschwick mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind, dann sind wir Ihre zuständige Personalausweisausweisbehörde.

 

Sie können bei uns einen Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht stellen, wenn ein Punkt der folgenden Dinge auf Sie zutrifft:

 

1.       Personen, für die ein*e Betreuer*in nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

2.       Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

3.       Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

Die Beantragung auf Befreiung der Ausweispflicht kann von dem/der Betreuer*in oder der bevollmächtigten Person nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.

 

Kosten

Keine.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

  • Abgelaufener Personalausweis und/oder Reisepass von der zu befreienden Person (sollte kein Ausweis mehr vorliegen, eine Geburts- oder Eheurkunde)
  • Bestellungsurkunde oder Generalvollmacht
  • Ausweisdokument der bestellten oder bevollmächtigten Person
  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Eventuell Nachweise des behandelnden Arztes 

Sie benötigen folgende Formulare

Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Bürgerbüro
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-12:00 Uhr      

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Stadt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon 02368 / 691-0

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