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Leistungen Widerspruchs- und Einwilligungsrechte (Übermittlungssperren)
Gegen die Weitergabe von persönlichen Daten
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung - § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören (dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden) - § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
- an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz (nur an im Folgejahr volljährig werdende Personen) § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
- an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen - § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
- an Adressbuchverlage - § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
können Sie Widerspruch erheben.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Übermittlungssperren.
Das Formular können Sie gerne per Post oder per Mail zusenden.
Stadt Oer-Erkenschwick
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Oder
E-Mail: buergerbuero@oer-erkenschwick.de
Kosten
Keine.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (reicht auch als Kopie, wenn Sie das Formular per Post oder E-Mail schicken)
Sie benötigen folgende Formulare
Das Formular ist im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.
Links
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Widerspruchsrechteformular
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Info-Blätter
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Widerspruchsrechte Hinweise
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Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |