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Leistungen Osterfeuer
Anmeldung Osterfeuer 2025 bei der Stadt Oer-Erkenschwick:
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus.
Bei erstmaliger Veranstaltung an diesem Ort bitte einen Lageplan mit eingetragenem Standort des Feuers einreichen.
Das Abbrennen von Osterfeuern ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig.
Der Antrag zur Durchführung ist mindestens 4 Wochen vor dem Osterfeuer zu stellen (siehe Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet O-E).
Vielen Dank.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Ordnungswesen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |