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Leistungen Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Teilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum. Sie soll dem Grundbuchamt namentlich die Prüfung bautechnischer Fragen erleichtern und dem Grundbuchamt im Regelfall eine weitere Prüfung ersparen. Dementsprechend bindet die Abgeschlossenheitsbescheinigung das Grundbuchamt nicht; dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde das Vorhandensein der Abgeschlossenheit richtig ausgelegt hat. Es ist daher möglich, dass von Seiten des Grundbuchamtes ein erweiterter Umfang der Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Bildung der Wohnungsgrundbücher als erforderlich erachtet werden kann.
Da die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist und die Bescheinigung mit dem Aufteilungsplan eine Einheit darstellt, ist eine Änderung von bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht möglich. Es könnte nur eine komplette, neue und gebührenpflichtige Bescheinigung ausgegestellt werden.
Zuständig für die Bildung der Wohnungsgrundbücher ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstraße 21 in 45657 Recklinghausen, Tel.: 0 23 61/5 85-0.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen in 2-facher Ausfertigung:
- formloser Antrag durch den Eigentümer oder einen Bevollmächtigten
- aktueller Eigentumsnachweis (z.B. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Grundbuchauszug)
- aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte auf katasteramtlicher Grundlage mit folgenden Inhalt Maßstab 1:500
- Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer, Gemarkung, Flur Flurstück,e)
- Darstellung aller auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen (inkl. Garagen u.ä.)
- Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1:100
oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden
- Nummerische Zuordnung zu den Sondereingentumsanteilen (Gemeinschaftsflächen werden nicht nummeriert
- Sämtliche bauliche Anlagen sind zu vermaßen
- Der Lageplan muss das gesamte Grundstück darstellen
- Wohnflächenberechnung
Darstellung im Grundriss aller auf dem Grundstück vorhandener baulicher Anlagen (inkl. Garagen u.ä.) in allen Geschossen
im Maßstab 1: 100
- Kellergeschoss (soweit vorhanden)
- Erdgeschoss
- ggfls. weitere Geschosse
- Spitzboden (soweit vorhanden und soweit er über einen Zugang – auch Bodenluke – verfügt);
der Zugang ist einzuzeichnen
- Sämtliche Räume und bauliche Anlagen sind zu vermaßen
- Nummerische Zuordnung aller Räume zu den Sondereigentumsanteilen
(Gemeinschaftsflächen werden nicht nummeriert)
- Angabe des Standortes der Heizungsanlage
- Angabe des Standortes des Hausanschlusses
- Angabe des Standortes von ggfls. vorhandenen Pumpen für die Eigenwasserversorgung
Darstellung aller auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen im Maßstab 1:100
In allen Ansichten
Im Schnitt
Sämtliche Unterlagen müssen mindestens zweifach eingereicht werden