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Leistungen Baulasten
In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/ Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstücks nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstücks zu schaffen. So kann es z.B. an einer wegemäßigen Erschließung fehlen oder die für das Bauvorhaben benötigten Abstandflächen sind auf dem eigenen Grundstück nicht verfügbar. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ganz oder teilweise auf seinem Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sogenannte Baulastenverzeichnis – als öffentlich-rechtliche Sicherung – eingetragen. Die Übernahme einer Baulast erklärt der Eigentümer des belasteten Grundstücks durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar. Die Baulast kann nur gelöscht werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an ihr nicht mehr besteht.
Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Bauordnung
Kosten
Sie sind abhängig vom Zeitaufwand, mindestens 51 € - höchstens 250 €
Zur Antragsstellung erforderliche Unterlagen
- Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer)
- Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug)
- Amtlicher Lageplan mit Eintragung der Baulastfläche (fünffach)
Sie benötigen folgende Formulare
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Antrag auf Löschung einer Baulast
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis genügt ein formloser Antrag mit Angabe der Katasterbezeichnung.