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Leistungen Haushaltsplan
Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen sowie dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss (§ 1 KomHVO NRW). Beizufügen sind u.a. der Vorbericht, der Stellenplan und die Bilanz des Vorvorjahres.
Haushaltsplan 2019
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Haushaltsplan 2020
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Haushaltsplan 2021
Die Haushaltssatzung 2021 wurde am 21.01.2021 vom Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Oer-Erkenschwick nach Delegation durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW verabschiedet. Mit Verfügung vom 24.03.2021 nahm die Bezirksregierung als zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Stärkungspaktgesetz NRW den Haushalt 2021 zur Kenntnis und genehmigte die 9. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans. Die Haushaltssatzung wurde sodann im Amtsblatt Nr. 5 der Stadt Oer-Erkenschwick vom 30.03.2021 bekannt gemacht und ist seitdem in Kraft.
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Haushaltsplan 2022
Die Haushaltssatzung 2022 wurde am 09.12.2021 vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick verabschiedet.
Mit Verfügung vom 19.04.2022 nahm der Kreis Recklinghausen als zuständige Genehmigungsbehörde den Haushalt 2022 zur Kenntnis und erteilte die gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022.
Die Haushaltssatzung wurde sodann im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Oer-Erkenschwick vom 26.04.2022 bekannt gemacht und ist seitdem in Kraft.
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Haushaltsplan 2023
Die Haushaltssatzung 2023 wurde am 01.12.2022 vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick verabschiedet. Mit Verfügung vom 19.12.2022 nahm der Kreis Recklinghausen als zuständige Genehmigungsbehörde den Haushalt 2023 zur Kenntnis und genehmigte den Haushalt 2023 nebst Haushaltssicherungskonzept. Die Haushaltssatzung wurde sodann im Amtsblatt Nr. 38 der Stadt Oer-Erkenschwick vom 22.12.2022 bekannt gemacht und tritt am 01.01.2023 in Kraft.
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- Finanzen
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